Die Zahlung erfolgt in Euro, über die zum Zeitpunkt der Bestellung angebotenen Zahlungsmethoden. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.
Bei Bestellungen über den Webshop, für die eine Anzahlung vereinbart wurde, zahlt der Abnehmer bei der Bestellung den im Bestellvorgang angezeigten Anzahlungsprozentsatz. Tulmans meubelen beginnt nach Eingang dieser Anzahlung mit der Produktion. Der Restbetrag wird mittels einer Zahlungsaufforderung angefordert, sobald ein Liefertermin vereinbart wird, und ist spätestens einen Tag vor der Lieferung zu entrichten. Wird die Bestellung abgeholt, ist der Gesamtbetrag spätestens einen Tag vor dem Abholen zu entrichten; eine Bar- oder Kartenzahlung zum Zeitpunkt der Abholung ist nicht möglich. Wird die Bestellung versandt, ist der Restbetrag vor dem Versand zu entrichten.
Ist der Restbetrag zum vereinbarten Zeitpunkt nicht entrichtet, ist Tulmans meubelen berechtigt, die Lieferung bis zum Eingang der vollständigen Zahlung auszusetzen. Die Kosten eines vergeblichen Lieferversuchs gehen in diesem Fall zu Lasten des Abnehmers.
Bei Käufen im Showroom entrichtet der Abnehmer den Kaufpreis oder die vereinbarte Anzahlung zum Zeitpunkt des Kaufs, in bar oder per EC-Karte. Bei sonstigen Vereinbarungen ohne Vorauszahlung ist der Netto-(Rest-)Kaufpreis bei Lieferung zu entrichten; wird die Bestellung abgeholt, gilt die in diesem Artikel genannte Frist von spätestens einem Tag vor dem Abholen.
Bei Teillieferungen wird die Zahlung je Teillieferung gefordert.
Ist eine Zahlung auf Rechnung vereinbart, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Abnehmer von Rechts wegen in Verzug.
Verbraucher schulden im Verzugsfall die gesetzlichen Verzugszinsen. Gewerbliche Abnehmer schulden die Verzugszinsen für Handelsgeschäfte.
Nach Eintritt des Verzugs sendet Tulmans meubelen eine Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen unter Hinweis auf Inkassokosten.
Tulmans meubelen ist berechtigt, ohne weitere Inverzugsetzung die Beitreibung des geschuldeten Betrags zu veranlassen. Außergerichtliche Inkassokosten werden nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt.
Bei Beanstandungen darf der Abnehmer nur denjenigen Teil der Zahlung zurückhalten, der in einem angemessenen Verhältnis zu Inhalt und Schwere der Beanstandung steht.